SPD OV Cappeln

Bericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln von Mittwoch, 19.05.2021

Veröffentlicht am 19.05.2021 in Kommunalpolitik
Bild Frank Garling
Bild Frank Garling

Moin,

nachfolgend möchte ich euch in Kurzform über die Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln von Mittwoch, 19.05.2021, berichten.

Ich beginne mit den unstrittigen Tagesordnungspunkten, denen ohne große Diskussion zugestimmt wurde und führe hier der Einfachheit halber nur deren Überschriften auf.

Die zugehörigen Vorlagen nebst Anlagen können jederzeit über die Homepage der Gemeinde Cappeln auf www.cappeln.de eingesehen werden.

 

TOP Ö 8

38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Cappeln (Oldenburg)

a)

Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen

b)

Feststellungsbeschluss einschließlich Beschluss über die Begründung und den Umweltbericht

VO/2021/0401

 

TOP Ö 9

Bebauungsplan Nr. 50 - "südlich Dr.-Niemann-Straße"

a)

Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen

b)

Satzungsbeschluss einschl. Beschluss über die Begründung mit Umweltbericht

VO/2021/0402

 

TOP Ö 11

Bebauungsplan Nr. 36.1 "Sevelten, östlich Ginsterstraße"

a)

Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen

b)

Satzungsbeschluss einschl. Beschluss über die Begründung mit Umweltbericht

VO/2021/0404

 

Bezüglich der hier nun folgenden Tagesordnungspunkte herrschte hingegen weniger Einigkeit.

 

TOP Ö 5

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

VO/2021/0355-2

Die CDU-Fraktion stellte hierzu folgenden Antrag:

"In den vorliegenden Haushaltsentwurf sind folgende Änderungen aufzunehmen:

Der Haushaltsansatz für den Neubau des Rathauses/Dorfgemeinschaftshauses soll auf 0 gesetzt werden.

Die in diesem Haushaltsjahr benötigten Mittel in Höhe von 630.000,-- € sollen auf die

Positionen “Abrissarbeiten Ortsmitte” und “Planungskosten Rathaus/Dorfgemeinschaftshaus” aufgeteilt werden.

In das Investitionsprogramm und in die mittelfristige Ergebnis- und

Finanzplanung sollen keine Beträge für den Neubau des Rathauses/Dorfgemeinschaftshauses aufgenommen werden."

Ernst Raab führte hierzu während der Ratssitzung in seiner Funktion als Kämmerer aus, dass gemäß § 118 Absatz I NKomVG der Haushalt zwingend die tatsächliche Situation einer Gemeinde widerspiegeln (Haushaltswahrheit und -klarheit) muss.

Und da der Ratsbeschluss vom 17.02.2020 zum Neubau eines Dorfgemeinschafts- und Rathauses noch Bestand hat, sind laut Ernst Raab Positionen (zu erwartende Kosten) im Haushalt zwingend aufzuführen.

Die Folgekosten zur Umsetzung des Ratsbeschlusses aus Februar 2020 werden definitiv höher als die nun eingestellten 0 € sein.

Der obige Antrag wurde trotz dieser Bedenken mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP beschlossen.

Wir von der SPD-Fraktion stimmten aufgrund der Erläuterungen und Ausführungen von Ernst Raab gemeinschaftlich mit der UWG und Herrn Bürgermeister Brinkmann gegen den Antrag.

Herr Bürgermeister Brinkmann wird nun mit erneutem Einspruch ein Rügeverfahren in Gang setzen und der Kommunalaufsicht den o. g. Beschluss zur Beurteilung/Entscheidung vorlegen.

Wie lange es dauert, bis seitens der Kommunalaufsicht eine Bewertung erfolgt, konnte in der Ratssitzung durch Herrn Bürgermeister Brinkmann nicht eingeschätzt werden, da es eine solche Situation bislang noch nicht gab und diesbezüglich keine Erfahrungswerte vorliegen.

 

TOP Ö 6

Breitbandausbau mittels Funkwellentechnik (Richtfunk)

VO/2021/0418

Der zugehörige Beschlussvorschlag sah hierzu folgendes vor:

"Der Breitbandausbau mittels Funkwellentechnik (Richtfunk) durch die ETN Group aus Meppen soll umgesetzt werden.

Die Auswahl der Maststandorte muss dabei in Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss erfolgen. Die Bevölkerung soll eingebunden werden."

Zu diesem Beschlussvorschlag stellte ich einen Änderungsantrag wie folgt:

Geändert werden sollte die Formulierung:

"Die Auswahl der Maststandorte muss dabei in Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss erfolgen."

in:

"Die Auswahl der Maststandorte muss dabei in Abstimmung mit dem Rat erfolgen."

Begründung:

Ich halte es für absolut erforderlich, dass die Auswahl der Maststandorte so transparent und nachvollziehbar wie nur irgend möglich geschieht.

Es darf sich meiner Meinung nach keinesfalls wiederholen, dass wie im Januar 2019 geschehen, ein im Rat stimmberechtigtes Mitglied ein "heimliches" Treffen in den Räumlichkeiten des Landkreises Cloppenburg mit Verantwortlichen der TenneT initiiert, um auf die bis dahin favorisierten drei optionalen Stromtrassenverläufe Einfluss zu nehmen.

Ich bezeichne dieses damalige Treffen als "heimlich", da weder die zu der Zeit amtierende Fraktionsvorsitzende des Initiators, noch die Verwaltung der Gemeinde und schon gar nicht die Fraktion der SPD über dieses Treffen bzw. Vorhaben vorab informiert wurden.

Es sollte sich jeder im Klaren darüber sein, dass es Bürger geben wird, die in dreifacher Hinsicht, also sowohl von der Stromtrasse, als auch der Südtangente und den Masten, betroffen sein werden.

Daraus ergibt sich für mich eine uneingeschränkte Pflicht zur Transparenz hinsichtlich der Entscheidungsfindung.

Diese Entscheidungen dürfen keinesfalls im Rahmen einer "Hinterzimmerpolitik" fallen.

Ob die Aktion des besagten Ratsmitgliedes tatsächlich Auswirkungen auf die Stromtrassenführung haben wird, kann verbindlich erst gesagt werden, wenn TenneT seine Pläne für eine favorisierte Stromtrassenführung offenlegt.

Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, so handelt es sich um eine völlig unstrittig inakzeptable Vorgehensweise, die sich so nicht wiederholen darf.

Der Rat stimmte dem Änderungsantrag einstimmig zu.

 

Ö 7

Verlängerung der Beteiligung der Gemeinde Cappeln am Rufbuskonzept moobil+ für den Landkreis Cloppenburg

VO/2021/0400

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Cappeln beschließt, der Weiterführung des Rufbussystems moobil+ im Landkreis Cloppenburg um zwei weitere Jahre zuzustimmen.

Die bisherigen Unterstützungsleistungen rund um das Rufbussystem werden weiterhin von der Kommune positiv begleitet.

Die anteiligen Betriebskosten werden für weitere zwei Jahre vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 bis maximal jährlich 29.366,94 € erbracht.

Auch wenn es sicherlich kritisch gesehen werden darf, dass allein die Bezuschussung das Projekt ermöglicht, da eine Gewinnerzielung auf absehbare Zeit zweifelsfrei nicht zu erwarten ist, so haben wir uns dennoch für die Fortführung ausgesprochen.

Wir befürworten das Rufbussystem Moobil+.

 

Ö 10

Bebauungsplan Nr. 3 "Ortsmitte Cappeln", 2. Änderung

a)

Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen

b)

Satzungsbeschluss einschl. Beschluss über die Begründung mit Umweltbericht

VO/2021/0403

Hier sprachen wir uns gegen die Bebauungsplanänderung aus.

Begründung:

die Bebauungsplanänderung ermöglicht es Investoren, das sogenannte "Sondergebäude", welches nach dem Ratsbeschluss aus Februar 2020 vom Siegerentwurf des Dorfgemeinschafts- und Rathauses abgetrennt wurde, mit einer maximalen Bauhöhe von 11,00 Metern zu errichten.

Das Dorfgemeinschafts- und Rathaus hingegen wird in seiner maximalen Bauhöhe auf 9,69 Meter begrenzt.

Wir sehen hier die Gefahr, dass ein Investor das maximal Mögliche baulich ausreizt und man, wenn man von der Bokeler Straße oder aber auch von der Tenstedter Straße in Richtung Kreisel fährt, allein und ausschließlich das Sondergebäude sieht, da dieses das in Teilbereichen dahinterliegende Dorfgemeinschafts- und Rathaus mit seinem dann höheren Baukörper verdeckt.

Dies ist aus unserer Sicht ein weiterer Schritt, in das Gesamtkonzept der angedachten Dorfentwicklung negativ einzugreifen.

Zumal es bis heute schon mindestens drei Investoren gab, die bereit waren, das Sondergebäude vor dem Dorfgemeinschafts- und Rathaus mit einer bis dahin angedachten geringeren Bauhöhe zu erstellen.

 

Ich hoffe, dass mein Bericht die ein oder andere interessante Information für euch beinhaltet und wünsche schon jetzt ein schönes Pfingstwochenende, bleibt gesund und bis denn!

 

Frank Garling

(Fraktionsvorsitzender der SPD)