SPD OV Cappeln

Bericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln von Mittwoch, 10.03.2021 - Nachtrag

Veröffentlicht am 16.03.2021 in Kommunalpolitik
Bild Frank Garling
Bild Frank Garling

Hallo zusammen,

mein Bericht von Sonntag, 14.03.2021, zur Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln von Mittwoch, 10.03.2021, endete ja wie folgt:

Die Verwaltung der Gemeinde Cappeln lässt nun die Rechtmäßigkeit der getroffenen Abstimmung prüfen.

Bis Freitag, 12.03.2021, 12.00 Uhr, gab es nach telefonischer Auskunft durch Bürgermeister Brinkmann noch kein abschließendes Ergebnis, sodass weiter abgewartet werden muss, welche Konsequenzen sich aus dem durch die CDU getroffenen Beschluss ergeben.

Wir werden berichten, sobald es etwas Neues gibt.

Dieser Zusage möchte ich hiermit nachkommen.

Am heutigen Dienstag, 16.03.2021, informierte Bürgermeister Brinkmann die Ratsmitglieder per E-Mail zum Sachstand.

Anfang Auszug aus besagter E-Mail:

Einspruch und streitschlichtendes Verfahren

Gesetzlich bin ich als Bürgermeister gem. § 88 NKomVG verpflichtet tätig zu werden.

Ich lege deshalb gegen den Beschluss Einspruch ein.

Der Einspruch führt zu einem streitschlichtenden Verfahren der Kommune.

Alternativ könnte ich der Kommunalaufsicht berichten.

Dies würde aber das bewährte Verfahren einer internen Klärung von vornherein verhindern.

Wir werden aufgrund der aufschiebenden Wirkung des Einspruchs erneut über den Haushalt beraten und dann beschließen.

Bevor ein neuer Termin des Verwaltungsausschusses und des Rates terminiert wird, werde ich Gespräche mit allen Fraktionen führen, damit möglichst ein gemeinsamer und abgestimmter Weg gefunden werden kann.

Aus meiner Sicht sollten alle Beteiligten das streitschlichtende Verfahren nun konstruktiv nutzen.

Freundliche Grüße

Gemeinde Cappeln (Oldenburg)

- Der Bürgermeister -

Marcus Brinkmann

Ende Auszug aus besagter E-Mail:

Da ich kein Jurist bin, kann ich die Richtigkeit bzw. Wirksamkeit des Beschlusses der CDU und die des Einspruchs durch Bürgermeister Brinkmann nicht einmal ansatzweise beurteilen.

Christoph Eilers informierte mich in seiner Funktion als CDU-Fraktionsvorsitzender gerade telefonisch darüber, dass man seitens der CDU die Ausführungen von Bürgermeister Brinkmann zur Kenntnis genommen habe, diese aber noch rechtlich prüfen lassen werde.

Ich hoffe nur, dass der § 116 NKomVG zwischenzeitlich nicht zur Anwendung kommt.

Denn dann dürfte die Verwaltung der Gemeinde Cappeln nur noch Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die unaufschiebbar sind.

Freiwillige Leistungen zur Unterstützung der Sportvereine, sonstiger Gruppierungen, der Kindergärten und Schulen oder aber auch durch den Rat angeregte Erstellungen von Fahrradwegen wären dann nicht mehr umsetzbar, da deren Finanzierung gestoppt wurde.

Ganz zu Schweigen von Vereinen, die auf eine unmittelbare, zeitnahe finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde zur Existenzsicherung zwingend angewiesen sind.

auch dieser Nachtrag zur Ratssitzung endet mit meiner Zusage, dass ich Euch auf dem Laufenden halten werde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Frank Garling

(Fraktionsvorsitzender der SPD)