SPD OV Cappeln

Nachrichten zum Thema Kommunalpolitik

Bericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln von Mittwoch, 19.05.2021
Bild Frank Garling

Moin,

nachfolgend möchte ich euch in Kurzform über die Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln von Mittwoch, 19.05.2021, berichten.

Ich beginne mit den unstrittigen Tagesordnungspunkten, denen ohne große Diskussion zugestimmt wurde und führe hier der Einfachheit halber nur deren Überschriften auf.

Die zugehörigen Vorlagen nebst Anlagen können jederzeit über die Homepage der Gemeinde Cappeln auf www.cappeln.de eingesehen werden.

 

TOP Ö 8

38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Cappeln (Oldenburg)

a)

Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen

b)

Feststellungsbeschluss einschließlich Beschluss über die Begründung und den Umweltbericht

VO/2021/0401

 

TOP Ö 9

Bebauungsplan Nr. 50 - "südlich Dr.-Niemann-Straße"

a)

Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen

b)

Satzungsbeschluss einschl. Beschluss über die Begründung mit Umweltbericht

VO/2021/0402

 

TOP Ö 11

Bebauungsplan Nr. 36.1 "Sevelten, östlich Ginsterstraße"

a)

Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen

b)

Satzungsbeschluss einschl. Beschluss über die Begründung mit Umweltbericht

VO/2021/0404

 

Bezüglich der hier nun folgenden Tagesordnungspunkte herrschte hingegen weniger Einigkeit.

 

TOP Ö 5

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

VO/2021/0355-2

Die CDU-Fraktion stellte hierzu folgenden Antrag:

"In den vorliegenden Haushaltsentwurf sind folgende Änderungen aufzunehmen:

Der Haushaltsansatz für den Neubau des Rathauses/Dorfgemeinschaftshauses soll auf 0 gesetzt werden.

Die in diesem Haushaltsjahr benötigten Mittel in Höhe von 630.000,-- € sollen auf die

Positionen “Abrissarbeiten Ortsmitte” und “Planungskosten Rathaus/Dorfgemeinschaftshaus” aufgeteilt werden.

In das Investitionsprogramm und in die mittelfristige Ergebnis- und

Finanzplanung sollen keine Beträge für den Neubau des Rathauses/Dorfgemeinschaftshauses aufgenommen werden."

Ernst Raab führte hierzu während der Ratssitzung in seiner Funktion als Kämmerer aus, dass gemäß § 118 Absatz I NKomVG der Haushalt zwingend die tatsächliche Situation einer Gemeinde widerspiegeln (Haushaltswahrheit und -klarheit) muss.

Und da der Ratsbeschluss vom 17.02.2020 zum Neubau eines Dorfgemeinschafts- und Rathauses noch Bestand hat, sind laut Ernst Raab Positionen (zu erwartende Kosten) im Haushalt zwingend aufzuführen.

Die Folgekosten zur Umsetzung des Ratsbeschlusses aus Februar 2020 werden definitiv höher als die nun eingestellten 0 € sein.

Der obige Antrag wurde trotz dieser Bedenken mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP beschlossen.

Wir von der SPD-Fraktion stimmten aufgrund der Erläuterungen und Ausführungen von Ernst Raab gemeinschaftlich mit der UWG und Herrn Bürgermeister Brinkmann gegen den Antrag.

Herr Bürgermeister Brinkmann wird nun mit erneutem Einspruch ein Rügeverfahren in Gang setzen und der Kommunalaufsicht den o. g. Beschluss zur Beurteilung/Entscheidung vorlegen.

Wie lange es dauert, bis seitens der Kommunalaufsicht eine Bewertung erfolgt, konnte in der Ratssitzung durch Herrn Bürgermeister Brinkmann nicht eingeschätzt werden, da es eine solche Situation bislang noch nicht gab und diesbezüglich keine Erfahrungswerte vorliegen.

 

TOP Ö 6

Breitbandausbau mittels Funkwellentechnik (Richtfunk)

VO/2021/0418

Der zugehörige Beschlussvorschlag sah hierzu folgendes vor:

"Der Breitbandausbau mittels Funkwellentechnik (Richtfunk) durch die ETN Group aus Meppen soll umgesetzt werden.

Die Auswahl der Maststandorte muss dabei in Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss erfolgen. Die Bevölkerung soll eingebunden werden."

Zu diesem Beschlussvorschlag stellte ich einen Änderungsantrag wie folgt:

Geändert werden sollte die Formulierung:

"Die Auswahl der Maststandorte muss dabei in Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss erfolgen."

in:

"Die Auswahl der Maststandorte muss dabei in Abstimmung mit dem Rat erfolgen."

Begründung:

Ich halte es für absolut erforderlich, dass die Auswahl der Maststandorte so transparent und nachvollziehbar wie nur irgend möglich geschieht.

Es darf sich meiner Meinung nach keinesfalls wiederholen, dass wie im Januar 2019 geschehen, ein im Rat stimmberechtigtes Mitglied ein "heimliches" Treffen in den Räumlichkeiten des Landkreises Cloppenburg mit Verantwortlichen der TenneT initiiert, um auf die bis dahin favorisierten drei optionalen Stromtrassenverläufe Einfluss zu nehmen.

Ich bezeichne dieses damalige Treffen als "heimlich", da weder die zu der Zeit amtierende Fraktionsvorsitzende des Initiators, noch die Verwaltung der Gemeinde und schon gar nicht die Fraktion der SPD über dieses Treffen bzw. Vorhaben vorab informiert wurden.

Es sollte sich jeder im Klaren darüber sein, dass es Bürger geben wird, die in dreifacher Hinsicht, also sowohl von der Stromtrasse, als auch der Südtangente und den Masten, betroffen sein werden.

Daraus ergibt sich für mich eine uneingeschränkte Pflicht zur Transparenz hinsichtlich der Entscheidungsfindung.

Diese Entscheidungen dürfen keinesfalls im Rahmen einer "Hinterzimmerpolitik" fallen.

Ob die Aktion des besagten Ratsmitgliedes tatsächlich Auswirkungen auf die Stromtrassenführung haben wird, kann verbindlich erst gesagt werden, wenn TenneT seine Pläne für eine favorisierte Stromtrassenführung offenlegt.

Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, so handelt es sich um eine völlig unstrittig inakzeptable Vorgehensweise, die sich so nicht wiederholen darf.

Der Rat stimmte dem Änderungsantrag einstimmig zu.

 

Ö 7

Verlängerung der Beteiligung der Gemeinde Cappeln am Rufbuskonzept moobil+ für den Landkreis Cloppenburg

VO/2021/0400

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Cappeln beschließt, der Weiterführung des Rufbussystems moobil+ im Landkreis Cloppenburg um zwei weitere Jahre zuzustimmen.

Die bisherigen Unterstützungsleistungen rund um das Rufbussystem werden weiterhin von der Kommune positiv begleitet.

Die anteiligen Betriebskosten werden für weitere zwei Jahre vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 bis maximal jährlich 29.366,94 € erbracht.

Auch wenn es sicherlich kritisch gesehen werden darf, dass allein die Bezuschussung das Projekt ermöglicht, da eine Gewinnerzielung auf absehbare Zeit zweifelsfrei nicht zu erwarten ist, so haben wir uns dennoch für die Fortführung ausgesprochen.

Wir befürworten das Rufbussystem Moobil+.

 

Ö 10

Bebauungsplan Nr. 3 "Ortsmitte Cappeln", 2. Änderung

a)

Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen

b)

Satzungsbeschluss einschl. Beschluss über die Begründung mit Umweltbericht

VO/2021/0403

Hier sprachen wir uns gegen die Bebauungsplanänderung aus.

Begründung:

die Bebauungsplanänderung ermöglicht es Investoren, das sogenannte "Sondergebäude", welches nach dem Ratsbeschluss aus Februar 2020 vom Siegerentwurf des Dorfgemeinschafts- und Rathauses abgetrennt wurde, mit einer maximalen Bauhöhe von 11,00 Metern zu errichten.

Das Dorfgemeinschafts- und Rathaus hingegen wird in seiner maximalen Bauhöhe auf 9,69 Meter begrenzt.

Wir sehen hier die Gefahr, dass ein Investor das maximal Mögliche baulich ausreizt und man, wenn man von der Bokeler Straße oder aber auch von der Tenstedter Straße in Richtung Kreisel fährt, allein und ausschließlich das Sondergebäude sieht, da dieses das in Teilbereichen dahinterliegende Dorfgemeinschafts- und Rathaus mit seinem dann höheren Baukörper verdeckt.

Dies ist aus unserer Sicht ein weiterer Schritt, in das Gesamtkonzept der angedachten Dorfentwicklung negativ einzugreifen.

Zumal es bis heute schon mindestens drei Investoren gab, die bereit waren, das Sondergebäude vor dem Dorfgemeinschafts- und Rathaus mit einer bis dahin angedachten geringeren Bauhöhe zu erstellen.

 

Ich hoffe, dass mein Bericht die ein oder andere interessante Information für euch beinhaltet und wünsche schon jetzt ein schönes Pfingstwochenende, bleibt gesund und bis denn!

 

Frank Garling

(Fraktionsvorsitzender der SPD)

 
Bericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln von Mittwoch, 10.03.2021 - Nachtrag
Bild Frank Garling

Hallo zusammen,

mein Bericht von Sonntag, 14.03.2021, zur Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln von Mittwoch, 10.03.2021, endete ja wie folgt:

Die Verwaltung der Gemeinde Cappeln lässt nun die Rechtmäßigkeit der getroffenen Abstimmung prüfen.

Bis Freitag, 12.03.2021, 12.00 Uhr, gab es nach telefonischer Auskunft durch Bürgermeister Brinkmann noch kein abschließendes Ergebnis, sodass weiter abgewartet werden muss, welche Konsequenzen sich aus dem durch die CDU getroffenen Beschluss ergeben.

Wir werden berichten, sobald es etwas Neues gibt.

Dieser Zusage möchte ich hiermit nachkommen.

Am heutigen Dienstag, 16.03.2021, informierte Bürgermeister Brinkmann die Ratsmitglieder per E-Mail zum Sachstand.

Anfang Auszug aus besagter E-Mail:

Einspruch und streitschlichtendes Verfahren

Gesetzlich bin ich als Bürgermeister gem. § 88 NKomVG verpflichtet tätig zu werden.

Ich lege deshalb gegen den Beschluss Einspruch ein.

Der Einspruch führt zu einem streitschlichtenden Verfahren der Kommune.

Alternativ könnte ich der Kommunalaufsicht berichten.

Dies würde aber das bewährte Verfahren einer internen Klärung von vornherein verhindern.

Wir werden aufgrund der aufschiebenden Wirkung des Einspruchs erneut über den Haushalt beraten und dann beschließen.

Bevor ein neuer Termin des Verwaltungsausschusses und des Rates terminiert wird, werde ich Gespräche mit allen Fraktionen führen, damit möglichst ein gemeinsamer und abgestimmter Weg gefunden werden kann.

Aus meiner Sicht sollten alle Beteiligten das streitschlichtende Verfahren nun konstruktiv nutzen.

Freundliche Grüße

Gemeinde Cappeln (Oldenburg)

- Der Bürgermeister -

Marcus Brinkmann

Ende Auszug aus besagter E-Mail:

Da ich kein Jurist bin, kann ich die Richtigkeit bzw. Wirksamkeit des Beschlusses der CDU und die des Einspruchs durch Bürgermeister Brinkmann nicht einmal ansatzweise beurteilen.

Christoph Eilers informierte mich in seiner Funktion als CDU-Fraktionsvorsitzender gerade telefonisch darüber, dass man seitens der CDU die Ausführungen von Bürgermeister Brinkmann zur Kenntnis genommen habe, diese aber noch rechtlich prüfen lassen werde.

Ich hoffe nur, dass der § 116 NKomVG zwischenzeitlich nicht zur Anwendung kommt.

Denn dann dürfte die Verwaltung der Gemeinde Cappeln nur noch Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die unaufschiebbar sind.

Freiwillige Leistungen zur Unterstützung der Sportvereine, sonstiger Gruppierungen, der Kindergärten und Schulen oder aber auch durch den Rat angeregte Erstellungen von Fahrradwegen wären dann nicht mehr umsetzbar, da deren Finanzierung gestoppt wurde.

Ganz zu Schweigen von Vereinen, die auf eine unmittelbare, zeitnahe finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde zur Existenzsicherung zwingend angewiesen sind.

auch dieser Nachtrag zur Ratssitzung endet mit meiner Zusage, dass ich Euch auf dem Laufenden halten werde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Frank Garling

(Fraktionsvorsitzender der SPD)

 
Bericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln von Mittwoch, 10.03.2021
Bild Frank Garling

Hallo zusammen,

aufgrund der aktuellen Ereignisse und deren Nachwirkungen folgt hier nun mit ein wenig Verspätung ein Bericht über die vergangene Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln von Mittwoch, 10.03.2021.

An der Sitzung konnte meine Fraktionskollegin Nicol Weyers aus privaten Gründen nicht teilnehmen. Sie hatte sich vorab abgemeldet und fehlte entschuldigt.

Wie den Berichten der Lokalpresse und den sozialen Medien in den vergangenen Tagen bereits zu entnehmen war, war der Tagesordnungspunkt

"Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021"

der am meisten diskutierte Tagesordnungspunkt, weshalb ich die weiteren TOP vorab nur kurz erwähnen möchte und anschließend auf den besagten Tagesordnungspunkt noch einmal näher eingehen werde.

Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden überwiegend einstimmig oder aber mit großer Mehrheit befürwortet.

Ich selbst habe allen aufgeführten Tagesordnungspunkten zugestimmt.

TOP Ö 6:

Bestimmung des Wahltages für die Bürgermeisterwahl gemäß § 45 b Abs. 2 NKWG

Der Wahltag für die Bürgermeisterwahl in Cappeln wurde für Sonntag, 12.09.2021, bestimmt und kann somit nun parallel mit den Wahlen zum Landrat, des Kreistags und des Rates der Gemeinde Cappeln durchgeführt werden.

TOP Ö 7.1:

Umsetzung des städtebaulichen Siegerentwurfs

Hier soll die Umsetzung nach den bisherigen Grundzügen und Ideen erfolgen, wobei eine Anpassung der Planungen natürlich jederzeit möglich bleibt.

TOP Ö 7.2:

Auswahl möglicher Investoren

Potentielle Investoren sollen über die örtliche Presse sowie über ein Bauschild in der Ortsmitte auf die Möglichkeit hingewiesen werden, Nutzungskonzepte für die gemeindlichen Flächen hinter dem geplanten Dorfgemeinschafts-/Rathaus sowie für das Sondergebäude einreichen zu können.

TOP Ö 8:

Straßenbenennung an der Vestruper Straße in Elsten

Das besagte Teilstück soll mit "Melkendreier" benannt werden.

TOP Ö 9:

Breitbandausbau in der Gemeinde Cappeln

Der geplante Breitbandausbau soll in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Cloppenburg durchgeführt werden und die erforderlichen Haushaltsmittel sollen anteilig in die Haushalte 2021 bis 2024 eingestellt werden.

TOP Ö 10:

Widmung von Gemeindestraßen

Die betreffenden Straßen werden für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

TOP Ö 11:

Vereinbarung mit dem OOWV zum Umstieg vom Abwasserentgelt zur Abwassergebühr

Die Klarstellungs- und Ergänzungsvereinbarung zum Aufgabenübertragungsvertrag soll in der vorgelegten Form abgeschlossen werden.

Nun aber - wie angekündigt - geht es noch einmal um den Tagesordnungspunkt 5

"Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021"

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bieten grundsätzlich allen im Rat vertretenen Fraktionen, Vereinen und Ratsmitgliedern die Möglichkeit, ausführlich Bilanz zu ziehen und sich entsprechend zu positionieren.

Im Rat der Gemeinde Cappeln ist es dabei üblich, dass sich die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Fraktionsgröße äußern, so dass der Fraktion der CDU zuerst das Wort erteilt wurde.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Christoph Eilers zog Bilanz und stellte am Ende seiner Ausführungen den Antrag, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2021 ohne die Position für das Dorfgemeinschafts- und Rathaus zu beschließen seien.

Andernfalls werde die CDU-Fraktion laut Christoph Eilers die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 in seiner Gesamtheit mittels ihrer Stimmenmehrheit schlicht und einfach ablehnen.

Christian Fredeweß befürwortete als Fraktionsvorsitzender der UWG die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.

Als Fraktionsvorsitzender der SPD plädierte ich dafür, einen positiven Beschluss zu fassen, wobei zur Haushaltsposition Dorfgemeinschafts- und Rathaus und deren zugehöriger Kostenkalkulation sicherlich noch zeitnahe ergänzende und präzisierende Gespräche geführt werden müssten.

Clemens Poppe (FDP) lehnte in seinen Ausführungen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ab.

Demzufolge kam es dann zu insgesamt zwei Abstimmungen.

In der ersten Abstimmung wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2021 dann mit den Stimmen der CDU und der FDP - also elfmal Nein und siebenmal Ja - abgelehnt.

Vor der zweiten Abstimmung, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ohne die Position Dorfgemeinschafts- und Rathaus zu beschließen, wies ich den CDU-Fraktionsvorsitzenden Christoph Eilers und die Ratsvorsitzende Mechthild Bültermann darauf hin, dass eine solche Abstimmung nicht rechtmäßig und somit unzulässig sei.

Am Mittwochmorgen hatte ich mich telefonisch bei Bürgermeister Brinkmann erkundigt, ob man einzelne Positionen (welche auch immer) aus dem Haushalt vor einem Beschluss herausnehmen könne.

Die Aussage mir gegenüber durch Bürgermeister Brinkmann war eindeutig und ließ keinen Zweifel offen.

Laut Bürgermeister Brinkmann könne man die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 nur in Gänze beschließen oder aber in Gänze ablehnen.

Während der Sitzung bat ich den CDU-Fraktionsvorsitzenden Christoph Eilers deshalb mehrfach, von seinem Vorhaben Abstand zu nehmen.

Falls nämlich die telefonische Auskunft von Mittwochmorgen durch Bürgermeister Brinkmann richtig war und der durch CDU-Mehrheit getroffene Beschluss unrechtmäßig sein sollte, läge seitens der Verwaltung eine gewisse Handlungsunfähigkeit vor, da man finanziellen Verpflichtungen nicht ohne weiteres nachkommen könne.

Beispielhaft nannte ich dafür die Förderung der Sportvereine, der Freiwilligen Feuerwehren, der Kindergärten, der Schulen, der Umsetzung geplanter Fahrradwege usw.

Auch wären Vereine, die coronabedingt in eine finanzielle Schieflage geraten waren und die Gemeinde zur Existenzsicherung um eine finanzielle Unterstützung baten, in ihrem Bestand gefährdet, da eine solche (bereits einstimmig beschlossene) Unterstützung nicht mehr so einfach auszahlbar sei.

Ganz zu schweigen davon, dass es zur Position Dorfgemeinschafts- und Rathaus bereits Auftragsvergaben gab (z. B. Abriss) und diese Leistungen nun eventuell nicht beglichen werden können.

Dieser Einwand verhallte aber leider bei Christoph Eilers als Fraktionsvorsitzenden der CDU und Mechthild Bültermann als Ratsvorsitzende und somit Sitzungsleiterin völlig.

Christoph Eilers informierte die Mitglieder im Rat darüber, dass die CDU sich vor ihrer Antragsstellung beraten lassen habe und man von einer Rechtmäßigkeit des eigenen Antrags ausgehe.

In der zweiten Abstimmung wurde die Haushaltssatzung dann ohne die Position Dorfgemeinschafts- und Rathaus mit den zehn Stimmen der CDU beschlossen.

Die Verwaltung der Gemeinde Cappeln lässt nun die Rechtmäßigkeit der getroffenen Abstimmung prüfen.

Bis Freitag, 12.03.2021, 12.00 Uhr, gab es nach telefonischer Auskunft durch Bürgermeister Brinkmann noch kein abschließendes Ergebnis, sodass weiter abgewartet werden muss, welche Konsequenzen sich aus dem durch die CDU getroffenen Beschluss ergeben.

Wir werden berichten, sobald es etwas Neues gibt.

Bleibt gesund und einen schönen Sonntag wünscht

 

Frank Garling

(Fraktionsvorsitzender der SPD)

 
Bericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln von Mittwoch, 16.12.2020
Bild Frank Garling

Moin,

 

auch heute möchten wir hier auf unserer HP in gewohnter Art und Weise in Kurzform über die Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln von Mittwoch, 16.12.2020, berichten

 

Ein absolutes Novum war, dass sich im Vorfeld die Fraktionen coronabedingt auf ein sogenanntes Pairing-Verfahren einigten, um so die Anzahl der Sitzungsteilnehmer auf das Nötigste zu reduzieren.

Es nahmen somit lediglich 10 Mitglieder aus dem Rat sowie der Bürgermeister anstatt der sonst üblichen 18 Ratsmitglieder plus Bürgermeister an der Sitzung teil.

Die politischen Gruppierungen waren wie folgt vertreten:

CDU: 6 Mitglieder

UWG: 2 Mitglieder

SPD: 1 Mitglied

FDP: 1 Mitglied.

 

Auch war man sich unter den Teilnehmern der Ratssitzung einig, die einzelnen Tagesordnungspunkte mit der notwendigen Sorgfalt schnellstmöglich zu behandeln und abzustimmen, da jeder dieser Tagesordnungspunkte bereits zuvor Gegenstand in den Fachausschüssen war und eine dementsprechende eindeutige Empfehlung vorlag.

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte wurden somit allesamt positiv beschieden:

 

a)

Neubesetzung des beratenden Mitglieds für den Ausschuss für Familie, Jugend und Sport

Für das bisherige Ausschussmitglied Robert Luttikhuis wurde als Nachfolger Herr Matthias Greten gewählt.

 

b)

Berufung eines Wahlleiters

Normalerweise übt dieses Amt grundsätzlich der Bürgermeister aus.

Da Herr Bürgermeister Brinkmann sich aber am 12.09.2021 selbst auf das neu zu wählende Amt des Bürgermeisters bewirbt, darf er aus Neutralitätsgründen das Amt des Gemeindewahlleiters nicht parallel ausüben.

Der allgemeine Vertreter Dirk Olliges wurde deshalb als Gemeindewahlleiter und der Verwaltungsfachangestellte Benno Sieverding als Stellvertreter des Gemeindewahlleiters berufen.

 

c) 

Aufstellung einer Feuerwehrbedarfsplanung

Ein Feuerwehrbedarfsplan umfasst die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung der Feuerwehr und dient als Entscheidungshilfe für objektive und zukunftssichere Aussagen.

Insbesondere soll hierbei geprüft werden, ob unter Berücksichtigung der geplanten Neugestaltung des Cappelner Marktplatzes im Rahmen der Dorfentwicklung der jetzige Standort als zukunftssicher angesehen wird oder aber ein alternativer Standort zu favorisieren ist.

 

d)

d 1)

37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Cappeln (Oldenburg)

Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und den sonstigen Trägern öffentlichen Belange sowie von der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen

d 2)

Feststellungsbeschluss einschließlich Beschluss über die Begründung und den Umweltbericht

d 3)

Bebauungsplan Nr. 48 - "östlich Schierlingsdamm"

Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen

d 4)

Satzungsbeschluss einschl. Beschluss über die Begründung mit Umweltbericht

Die vorgenannten Punkte d1 bis d 4 wurden zusammenhängend abgestimmt und jeweils mehrheitlich mit Ja entschieden, so dass diesen Punkten zugestimmt wurde.

 

e)

Bezuschussung der Ausrichtung des OM-Cups 2021

Der SV DJK Elsten richtet im nächsten Jahr am 3. und 4. Juli den OM-Cup aus und beantragte hierfür eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 20000,00 €.

Diese Unterstützung wurde als einmaliger Festbetrag gewährt.

 

f)

Zuschuss Beregnungsanlage Sportplatz Sevelten

Die Sportfreunde Sevelten beantragten einen Zuschuss für eine Beregnungsanlage seitens der Gemeinde in Höhe von 3600,00 €, welcher bei Gesamtkosten in Höhe von ca. 12000,00 € natürlich bewilligt wurde.

 

g)

Jährliche Bezuschussung der Unterhaltungskosten des Schützen- und Dörphuses in Nutteln

Die Dorfgemeinschaft Nutteln-Tegelrieden erhält jährlich für das Dorfgemeinschaftshaus in Nutteln, rückwirkend ab dem 01.01.2020, eine Förderung in Höhe von 2900,00 €.

 

h)

Erhöhung des Kostenbeitrags für die Teilnahme an der Ferienbetreuung

Die Kosten der Ferienbetreuung in den Oster-, Sommer- und Herbstferien wurden von täglich 4,00 € pro Tag und Kind auf nun täglich 6,00 € pro Tag und Kind angehoben.

 

Es handelte sich um eine erstmalige Anhebung seit Beginn des Angebots für Ferienbetreuungen in der Gemeinde Cappeln.

Die SPD Cappeln wünscht auf diesem Wege allen schöne Weihnachtsfeiertage, einen guten Rutsch nach 2021 und vor allen Dingen Gesundheit.

 

Frank Garling

(Fraktionsvorsitzender der SPD im Rat der Gemeinde Cappeln)

 
Bericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln von Montag, 26.10.2020
Bild Frank Garling

Liebe Besucherin und Besucher unserer Homepage,

hier berichten wir auszugsweise und in Kurzform über die Sitzung des Rates der Gemeinde und den dort gefassten Beschlüssen vom gestrigen Montag, 26.10.2020.

Eine der wichtigsten Entscheidungen war der Beschluss über den Tagesordnungspunkt  "Satzung über die Verringerung der Zahl der im Rat der Gemeinde Cappeln für die allgemeine Wahlperiode 2021 bis 2026", welche durch die CDU, die UWG und die FDP gegen die Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen wurde.

Laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren in Gemeinden mit mehr als 8000 Einwohnern 22, was zum Stichtag 30.06.2020 der Fall war.

Diese Anzahl kann nach dem NKomVG auf 20 verringert werden.

Die SPD-Fraktion war und ist allerdings der Auffassung, dass sich der Gesetzgeber bei der Festlegung der Anzahl der Mitglieder im Rat etwas gedacht hat und wollte dieser gesetzlichen Vorgabe nachkommen.

Denn völlig unstrittig dient diese Vorgabe unter anderem der Absicherung des passiven Wahlrechts und der Stützung eines gesetzlich verankerten Pluralismus.

Leider folgten die Mitglieder der Fraktion der CDU, der UWG sowie das Ratsmitglied der FDP unserer Argumentation und Ansicht nicht und stimmten ohne nachvollziehbare Gründe für eine Reduzierung der Sitze im Rat der Gemeinde auf 20.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang hingegen festzustellen, dass auf Antrag der CDU seit Jahren der Verwaltungsausschuss mit mehr Beigeordneten als vorgesehen besetzt wird und auf Antrag der UWG die Anzahl der ehrenamtlich stellvertretenden Bürgermeister ebenso erhöht wurde.

In beiden Fällen hatten CDU und UWG keinerlei Bedenken, über das vorgegebene Maß zu gehen.

Durch diesen gestrigen Beschluss einer Reduzierung wurde - unserer Meinung nach - das politische Ehrenamt unnötig geschwächt und man braucht sich nicht über Politikverdrossenheit oder aber mangelndes Engagement in politischen Bereichen zu wundern, wenn man absolut willkürlich und völlig ohne Not so weitreichende Entscheidungen trifft und politisch Interessierte in deren Grundrechten beschneidet.

Außerdem stand der Jahresabschluss 2019 nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Abstimmung.

Da das RPA keinerlei Beanstandungen hatte wurde dem Jahresabschluss einstimmig zugestimmt und Herrn Bürgermeister Brinkmann wurde ebenfalls die Entlastung vorbehaltlos erteilt.

 

Des Weiteren wurden noch die nachfolgenden Beschlüsse einstimmig gefasst:

a)

Herr Josef Willenborg soll zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Elsten ernannt werden

b)

Herr Torsten Koopmeiners soll zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister ernannt werden

c)

die Budgetierung für die Schulhaushalte wird angepasst bzw. die zur Verfügung stehenden Beträge werden erhöht

d)

die Umsetzung des "Digitalpakt Schule" und "Sofortausstattungsprogramm für digital gestützten Unterricht" wurde vereinbart

e)

am Schulstandort Sevelten wird der Schulhof umgestaltet, unter anderem erhält er ein Kleinfußballfeld mit den Maßen 25 mal 15 Meter

f)

die Oberschule Cappeln wird mit einem Betrag in Höhe von 2500 € bei der Anschaffung von zwei Rollern für die Fahrschulausbildung unterstützt

g)

sollte die Gemeinde in den Genuss der 90-prozentigen-Förderung des "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" kommen, so hat die Dachsanierung der Sporthalle in Sevelten zu erfolgen.

Das war's von uns, bleibt gesund und bis denn!

 

Frank Garling
(Fraktionsvorsitzender der SPD im Rat der Gemeinde Cappeln)